Weiterbildungsausschuss
Der Weiterbildungsausschuss (WBA) ist in Zusammenarbeit mit der Lehrendenkonferenz zuständig für den Weiterbildungsbereich. Er verantwortet
- die Weiterbildungsstandards
- das Prüfungshandbuch (EATA) mit dem nationalen Anhang (DGTA)
- die Bereitstellung aller nötigen Formulare
- Zertifizierungen und die
- Entwicklung / Koordinierung von Weiterbildungsgängen in Zusammenarbeit mit den internationalen TA-Gesellschaften
- die Konzeption und Durchführung der Lehrendenkonferenz
Der Weiterbildungsausschuss der DGTA besteht aus vier lehrenden Mitgliedern der vier Fachgruppen der DGTA, die für jeweils 3 Jahre von der Lehrendenkonferenz gewählt werden, - eine Person davon als Leiter*in (-> § 9 der Satzung).
Zusätzlich wählt die Mitgliederversammlung (MV) je eine Person für die Vertretung der geprüften Transaktionsanalytiker:innen und der Weiterbildungskandidat:innen für den WBA.
Kontakt zum Weiterbildungsausschuss WBA@dgta.de